Zum zweiten Geburtstag der LEBENSRETTER App

27.10.2017

Öffnung fĂŒr Zulassung von Lebensrettern

Wir sind laufend bemĂŒht, die Effizienz des Systems LEBENSRETTER zu steigern.

Weitere bedeutende Schritte in diese Richtung sind jetzt erfolgt.

ZunĂ€chst dĂŒrfen wir berichten, dass durch eine Kooperation mit dem ÖRK das System in Niederösterreich bereits zum Einsatz gelangt und in weiteren BundeslĂ€ndern sehr konkrete Schritte fĂŒr dessen Einsatz gesetzt wurden – wir hoffen auf weitere 3 bis 4 BundeslĂ€nder bis Ende 2018.

Den Personenkreis der „Lebensretter“ können wir nunmehr auch in Wien ausweiten, da nunmehr auch die Freischaltung von Personen , die nicht RettungssanitĂ€ter sind, aber einen 16-Stunden EH Kurs absolviert haben und Kriterien wie VerlĂ€sslichkeit und persönliche Eignung aufweisen mitwirken dĂŒrfen. Die Freischaltung von NichtsanitĂ€tern wird von einigen Rettungsorganisationen schon praktiziert, wobei nachstehende Bedingungen eingehalten werden mĂŒssen:

  • erfolgreiche Absolvierung eines Erste Hilfe Kurses (mind. 16 Stunden)
    • vor lĂ€ngstens zwei Jahren
    • ODER: Reanimationsschulung innerhalb der letzten sechs Monate, bei maximal 4 Jahre zurĂŒck liegendem 16 Sunden EH-Kurs (mind. 1 Stunde, geĂŒbt und beherrscht inkl. AED);
  • VerlĂ€sslichkeit und persönlicher Eignung

 

(die im letzten Punkt genannten Erfordernisse gelten fĂŒr Mitglieder/Mitarbeiter und ZDL von SanitĂ€tsorganisationen als vorliegend)

 

Die vorstehenden Erfordernisse fĂŒr Freischaltungen können auch als erfĂŒllt angesehen werden, wenn im vorgegebenen Zeitraster (2 Jahre/4 Jahre) eine Ă€quivalente Ausbildung/Reanimationsschulung im Zuge

  • der Ärzteausbildung / Studium der Humanmedizin bzw.
  • der Ausbildung zum gehobenen Dienst fĂŒr Gesundheits- und Krankenpflege

 

erfolgte, oder generell (ohne Zeitraster) bei

  • Arbeiten auf einer Notfallstation mit regelmĂ€ĂŸiger Einbindung bei Reanimationen oder
  • aufrechter Zulassung als Ausbildner fĂŒr Erste Hilfe-Kurse oder
  • vergleichbaren FĂ€llen.

 

Betreffend ZDL der SanitĂ€tsorganisationen ist demgemĂ€ĂŸ (wie auch fĂŒr andere in Ausbildung stehende RettungssanitĂ€ter) die Freischaltung bereits nach Absolvierung des EH – Kurses möglich. Diese dĂŒrfen auch nach Ende des Zivildienstes bis zum Ablauf ihrer Zertifizierung als RettungssanitĂ€ter als LEBENSRETTER tĂ€tig sein. Sollten sie nicht ĂŒber Ihre Organisation registriert bleiben können oder wollen, ist Direktanmeldung ĂŒber die LEBENSRETTER oder die MA70 möglich.

Die Teilnahme am System Lebensretter erfolgt weiterhin ausschließlich ehrenamtlich und auf eigene Verantwortung. Eine Vereinsmitgliedschaft ist damit nicht verbunden. Voraussetzung fĂŒr die Anmeldung ist die Akzeptanz der AGB’s des Vereins LEBENSRETTER. Das Studium der FAQ’s auf der Website des Vereins oder auf der App wird dringend empfohlen. Es besteht fĂŒr Lebensretter im Einsatz Unfallversicherungsschutz und eine Haftpflichtversicherung ( siehe die bei der Anmeldung einsehbare Polizze)

Wir brauchen Propaganda um neue Lebensretter zu gewinnen – nur mit ausreichender FlĂ€chendeckung erreicht das System optimale Effizienz.

Wir hoffen auf viele neue Lebensretter und wir danken all jenen, die schon bereit sind, Leben zu retten, wenn jede Sekunde zÀhlt!

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