Ausweitung des Personenkreises

Als Mindeststandard gelten die aktive Teilnahme an einem Kurs in Erste Hilfe im zeitlichen Ausmaß von zumindest 16 Stunden, im Rahmen dessen der Kursteilnehmer  Reanimationsabläufe (und AED – Verwendung) selbst geübt hat, möglichst mit abschließender Prüfung in deren Rahmen auch die persönliche Eignung zu beurteilen ist.
Zur Feststellung der Verlässlichkeit ist eine Selbstauskunft dahingehend, dass im Strafregister keine Vorstrafen aufscheinen, ausreichend.

Für Rettungssanitäter, Notfallsanitäter und Notärzte, sowie aktive Mitarbeiter von Polizei und Berufsfeuerwehren gilt das Erfordernis von Stresstauglichkeit und Verlässlichkeit als vorliegend.

Die Freischaltung läuft 2 Jahre nach der Beendigung der vorgeschrieben EH – Ausbildung ab, es sei denn es erfolgt innerhalb der 2 Jahre eine Reanimationswiederholung von zumindest 1 Stunde, in deren Rahmen der Kursteilnehmer Reanimationsabläufe (und AED – Verwendung) selbst geübt hat und einer neuerlichen Bestätigung der persönlichen Tauglichkeit und der Verlässlichkeit. Aufrechte Zertifizierung als Rettungssanitäter oder Berechtigung als Notarzt tätig zu sein, ersetzen vorstehende Erfordernisse.

Einzelne der vorstehenden Erfordernisse können in begründeten Fällen entfallen. Eine äquivalente Ausbildung im Zuge der Ärzteausbildung bzw. der Ausbildung zum gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege oder Arbeiten auf einer Notfallstation mit regelmäßiger Einbindung bei Reanimationen, oder aufrechte Zulassung als Ausbildner für Kurse über Sofortmaßnahmen am Unfallort können beispielsweise als Ersatz für Basisausbildung oder Reanimationswiederholung gewertet werden.

Eine neuerliche Freischaltung nach Ablauf der Freischaltung als Lebensretter ist möglich, wenn die Bedingungen zur Verlängerung einer Freischaltung innerhalb von 2 Jahren nach Ablauf derselben erfüllt werden, anderenfalls sind wiederum alle vorzitierten Ausbildungen neuerlich zu absolvieren.

Die Verantwortung für das Vorliegen des festgelegten Mindeststandards für einen Lebensretter, trägt die Organisation, die diesen für das System freigeschaltet hat.


Ausweitung über ganz Österreich

In weiteren Schritten wollen wir das Einsatzgebiet der LEBENSRETTER auf die anderen österreichischen Bundesländer erweitern. Auch besonders qualifizierte Ersthelfer mit adäquater Ausbildung sollen nach und nach als LEBENSRETTER tätig werden können.

In Niederösterreich soll in den kommenden Monaten in einem Pilotprojekt die Zulassung von solchen nach bestimmten Kriterien ausgebildeten und als „Disponierter Ersthelfer“ bezeichnete Personen getestet werden.

Über unsere weiteren Schritte bei der Ausrollung halten wir Sie in unserem News-Bereich im Web oder über unseren Newsfeed in der App auf dem Laufenden. Außerdem können Sie Ihr Interesse an einer Mitwirkung als LEBENSRETTER bekunden, indem Sie in der App unter „Registrierung“ die Option „Interessent“ wählen. So werden Sie über alle weiteren Ausrollungsschritte per E-Mail informiert.