Zur Erinnerung fĂŒr alle User und Userinnen der Lebensretter-App auf Bitte der Berufsrettung Wien:
Der Einsatz nach Alarmierung durch die Lebensretter-App endet mit dem Eintreffen des Rettungsdienstes. Zu diesem Zeitpunkt endet auch der Versicherungsschutz.
Auf ausdrĂŒckliche Bitte durch die rettungsdienstlichen Teamleader darf man danach zur UnterstĂŒtzung vor Ort bleiben â typischerweise zur FortfĂŒhrung der Herzdruckmassage zur Entlastung des Personals, sowie einfache nicht-invasive BasismaĂnahmen, sofern die Aufgabe konkret zugewiesen wurde.
AusdrĂŒcklich nicht gestattet sind eigenmĂ€chtige Handlungen, wie das Entnehmen von Material aus RucksĂ€cken oder Fahrzeugen, die Ăbernahme des Teamleads, die Verabreichung von Medikamenten oder das DurchfĂŒhren invasiver MaĂnahmen ohne entsprechende Anweisung, sowie die eigenmĂ€chtige Bedienung medizinischer GerĂ€te.
User der Lebensretter-App sind hier unabhÀngig von ihrer Qualifikation rechtlich als Privatperson im Einsatz.
Das dient dem Schutz der Patienten und Patientinnen, der rechtlichen Absicherung aller beteiligten und der Sicherstellung klarer Verantwortlichkeiten im Einsatz.
Unser herzlichster Dank gilt allen Lebensrettern und Lebensretterinnen fĂŒr die Bereitschaft Leben zu retten!
Auf weiterhin gute Zusammenarbeit, weil – jede Sekunde zĂ€hlt!
ZurĂŒck zu News