Hauptamtliche Sanitäter und Zivildiener können LEBENSRETTER-App nutzen

16.03.2016

Lange haben hauptamtliche Sanitäter und Zivildiener darauf gewartet, die LEBENSRETTER-App in vollem Umfang nutzen zu können – nun ist es endlich so weit. Offene rechtliche Fragen und Fragen des Versicherungsschutzes hatten die Freischaltung dieser Personengruppe bisher verhindert. Nun wurden diese Fragen in Abstimmung mit den Sanitätsorganisationen, die das LEBENSRETTER-Projekt unterstützen, geklärt.

Vor dieser Klärung war es aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zu Arbeits- und Ruhezeiten, Ausrüstung etc. nicht möglich gewesen, einen Sanitäter während seiner Freizeit für einen LEBENSRETTER-Einsatz in Dienst zu stellen, ein adäquater Versicherungsschutz damit unmöglich – nicht zuletzt deshalb, weil durch das LEBENSRETTER-System auch die heimischen Versicherungen Neuland betreten mussten. Ohne die Gewährleistung eines umfassenden Versicherungsschutzes – etwa auf dem Weg zum oder vom Patienten – konnte der Verein die Teilnahme aber keinesfalls verantworten.

In der nunmehr getroffenen Lösung vertreten alle Wiener Sanitätsorganisationen einschließlich der Wiener Berufsrettung die Meinung, dass ein LEBENSRETTER-Einsatz in jedem Fall als erweiterte Erste Hilfe während der Freizeit zu bewerten ist. Dieser Grundsatz gilt gleichermaßen für hauptamtliche und ehrenamtliche Sanitäter sowie für Zivildiener. Davon ausgehend konnte der Verein LEBENSRETTER eine umfassende Haftpflicht- und Unfallversicherung abschließen. Die Haftpflichtversicherung gilt für alle LEBENSRETTER, die Unfallversicherung für all jene, bei denen keine andere Unfallversicherungsdeckung greift.

Ausnahmen von der LEBENSRETTER-Unfallversicherung bestehen nur dort, wo entsprechende Vereinbarungen mit der Sanitätsorganisation getroffen wurden, über die ein LEBENSRETTER für die Teilnahme freigeschaltet wurde. Der Nutzer kann diese Information künftig während seiner Anmeldung einsehen. Im Detail finden sich die AGB auf www.lebensretter.at

Weiterhin keine LEBENSRETTER-Einsätze wird es für hauptberufliche Sanitäter und Zivildiener während ihrer Dienstzeiten bei den Sanitätsorganisationen geben. Wenn ein LEBENSRETTER einen Einsatz während seines Dienstes annehmen sollte (was ihm grundsätzlich erst nach Absprache mit seinem Dienstgeber erlaubt ist), wird dieser Einsatz formal als Einsatz im Rahmen seiner Tätigkeit bei der Sanitätsorganisation und nicht als LEBENSRETTER-Einsatz ausgeführt.

Wir freuen uns über die bedeutende Verstärkung unseres Teams. Zahlreiche hauptamtliche Sanitäter und Zivildiener sind bereits als LEBENSRETTER vorgemerkt und wir hoffen auf viele weitere Teilnehmer, die dazu bereit sind, auch in ihrer Freizeit und in ihrer unmittelbaren Nähe Leben zu retten!

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