Rezertifizierung bis 31.12.2021 ausgesetzt

23.12.2020

Wir hoffen, dass es allen auch in dieser schwierigen Zeit gut geht und dass alle gesund geblieben sind!

Die Berufsrettung Wien hat – wie schon bekannt – am 2. November 2020 beschlossen, aufgrund der weiterhin hohen Zahl an Corona – Infizierten, die Lebensretter bei HerzstillstĂ€nden aktuell nicht zu alarmieren.

 

Dennoch wird es im neuen Jahr mit den EinsĂ€tzen ja irgendwann wieder weitergehen und dafĂŒr mĂŒssen wir vorbereitet sein.

 

Da es aufgrund der Pandemie fĂŒr viele  Lebensretter nicht möglich ist, Fortbildungsveranstaltungen zu besuchen und so die Dokumente zur VerlĂ€ngerung ihrer Berechtigung beizubringen,  haben wir Vor- und Nachteile einer bezĂŒglichen pandemiebedingten Lockerung abgewogen.

 

Betreffend SanitĂ€ter hat der Gesetzgeber  im Rahmen der BekĂ€mpfung der Ausbreitung des Erregers SARS-CoV-2 (COVID-19) festgelegt, dass vorĂŒbergehend all jene Personen als SanitĂ€terin oder SanitĂ€ter tĂ€tig sein dĂŒrfen, denen die vorgeschriebene Fortbildung und Rezertifizierung fehlt. Das gilt vorĂŒbergehend auch fĂŒr Personen, die bereits mehr als 100 Fortbildungsstunden im RĂŒckstand sind (SanG § 26 Abs 4). Diese Berechtigungen bestehen auch nach Ende der gegenwĂ€rtigen Pandemie bis lĂ€ngstens 31.03.2021 weiter (Anm: stammt aus dem FrĂŒhjahr). Die im SanG, zur Aufrechterhaltung der Berufs- und TĂ€tigkeitsberechtigung, festgelegten Fristen (Fortbildungen, Re-Zertifizierungen) werden bis 21.03.2021 gehemmt, d.h. der Zeitraum vom 22.03.2020 bis zum 21.03.2021 wird nicht eingerechnet.

 

Diese Regelung ist wohl von den Gedanken getragen, einerseits ausreichend SanitĂ€ter verfĂŒgbar zu halten und andererseits keinen Druck zu erzeugen, an Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen, die ĂŒberdies gar nicht in ausreichendem Umfang angeboten werden.

 

Ausgehend davon, dass aufgrund unserer aktueller Annahmen, voraussichtlich bis in die zweite JahreshĂ€lfte 2021 Fortbildungsveranstaltungen nur eingeschrĂ€nkt angeboten werden, wurde fĂŒr ALLE LEBENSRETTER ( also ohne Unterschied, ob als SanitĂ€ter oder mit 16-Stunden EH-Kurs) beschlossen, dass Zulassungen als Lebensretter, die zwischen MĂ€rz 2020 und 31.12.2021 ausgelaufen sind/auslaufen wĂŒrden, erst mit 31.12.2021 auslaufen zu lassen, auch wenn bis dahin keine geeigneten Fortbildungsveranstaltungen besucht wurden. Bis 31.12.2021 mĂŒssten aber demgemĂ€ĂŸ die vorgegebenen Fortbildungen besucht werden, um weiter zugelassen zu sein.

 

Sobald wieder alarmiert wird, besteht fĂŒr Lebensretter natĂŒrlich die Möglichkeit sich fĂŒr EinsĂ€tze als „nicht bereit“ zu stellen, was wir fĂŒr gefĂ€hrdete Personen jedenfalls empfehlen und bei Annahme von EinsĂ€tzen  in der Pandemiezeit folgende Sicherheitsregeln einzuhalten:

  • Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (wenn verfĂŒgbar eine FFP2-Maske) am Einsatzort.
  • Ausschließlich eine Herzdruckmassage bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes durchfĂŒhren.
  • Keine Mund-zu-Mund-Beatmung durchfĂŒhren.
  • Nach Möglichkeit dem Patienten ebenfalls einen Mund-Nasenschutz anlegen.
  • Generell Hygienerichtlinien befolgen.

 

Vielen Dank fĂŒr eure großartige UnterstĂŒtzung und beste WĂŒnsche fĂŒr ein gesegnetes Weihnachtsfest!

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