Rezertifizierung bis 31.12.2021 ausgesetzt

23.12.2020

Wir hoffen, dass es allen auch in dieser schwierigen Zeit gut geht und dass alle gesund geblieben sind!

Die Berufsrettung Wien hat – wie schon bekannt – am 2. November 2020 beschlossen, aufgrund der weiterhin hohen Zahl an Corona – Infizierten, die Lebensretter bei Herzstillständen aktuell nicht zu alarmieren.

 

Dennoch wird es im neuen Jahr mit den Einsätzen ja irgendwann wieder weitergehen und dafür müssen wir vorbereitet sein.

 

Da es aufgrund der Pandemie für viele  Lebensretter nicht möglich ist, Fortbildungsveranstaltungen zu besuchen und so die Dokumente zur Verlängerung ihrer Berechtigung beizubringen,  haben wir Vor- und Nachteile einer bezüglichen pandemiebedingten Lockerung abgewogen.

 

Betreffend Sanitäter hat der Gesetzgeber  im Rahmen der Bekämpfung der Ausbreitung des Erregers SARS-CoV-2 (COVID-19) festgelegt, dass vorübergehend all jene Personen als Sanitäterin oder Sanitäter tätig sein dürfen, denen die vorgeschriebene Fortbildung und Rezertifizierung fehlt. Das gilt vorübergehend auch für Personen, die bereits mehr als 100 Fortbildungsstunden im Rückstand sind (SanG § 26 Abs 4). Diese Berechtigungen bestehen auch nach Ende der gegenwärtigen Pandemie bis längstens 31.03.2021 weiter (Anm: stammt aus dem Frühjahr). Die im SanG, zur Aufrechterhaltung der Berufs- und Tätigkeitsberechtigung, festgelegten Fristen (Fortbildungen, Re-Zertifizierungen) werden bis 21.03.2021 gehemmt, d.h. der Zeitraum vom 22.03.2020 bis zum 21.03.2021 wird nicht eingerechnet.

 

Diese Regelung ist wohl von den Gedanken getragen, einerseits ausreichend Sanitäter verfügbar zu halten und andererseits keinen Druck zu erzeugen, an Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen, die überdies gar nicht in ausreichendem Umfang angeboten werden.

 

Ausgehend davon, dass aufgrund unserer aktueller Annahmen, voraussichtlich bis in die zweite Jahreshälfte 2021 Fortbildungsveranstaltungen nur eingeschränkt angeboten werden, wurde für ALLE LEBENSRETTER ( also ohne Unterschied, ob als Sanitäter oder mit 16-Stunden EH-Kurs) beschlossen, dass Zulassungen als Lebensretter, die zwischen März 2020 und 31.12.2021 ausgelaufen sind/auslaufen würden, erst mit 31.12.2021 auslaufen zu lassen, auch wenn bis dahin keine geeigneten Fortbildungsveranstaltungen besucht wurden. Bis 31.12.2021 müssten aber demgemäß die vorgegebenen Fortbildungen besucht werden, um weiter zugelassen zu sein.

 

Sobald wieder alarmiert wird, besteht für Lebensretter natürlich die Möglichkeit sich für Einsätze als „nicht bereit“ zu stellen, was wir für gefährdete Personen jedenfalls empfehlen und bei Annahme von Einsätzen  in der Pandemiezeit folgende Sicherheitsregeln einzuhalten:

  • Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (wenn verfĂĽgbar eine FFP2-Maske) am Einsatzort.
  • AusschlieĂźlich eine Herzdruckmassage bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes durchfĂĽhren.
  • Keine Mund-zu-Mund-Beatmung durchfĂĽhren.
  • Nach Möglichkeit dem Patienten ebenfalls einen Mund-Nasenschutz anlegen.
  • Generell Hygienerichtlinien befolgen.

 

Vielen Dank fĂĽr eure groĂźartige UnterstĂĽtzung und beste WĂĽnsche fĂĽr ein gesegnetes Weihnachtsfest!

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