Zum zweiten Geburtstag der LEBENSRETTER App

27.10.2017

Ă–ffnung fĂĽr Zulassung von Lebensrettern

Wir sind laufend bemĂĽht, die Effizienz des Systems LEBENSRETTER zu steigern.

Weitere bedeutende Schritte in diese Richtung sind jetzt erfolgt.

Zunächst dürfen wir berichten, dass durch eine Kooperation mit dem ÖRK das System in Niederösterreich bereits zum Einsatz gelangt und in weiteren Bundesländern sehr konkrete Schritte für dessen Einsatz gesetzt wurden – wir hoffen auf weitere 3 bis 4 Bundesländer bis Ende 2018.

Den Personenkreis der „Lebensretter“ können wir nunmehr auch in Wien ausweiten, da nunmehr auch die Freischaltung von Personen , die nicht Rettungssanitäter sind, aber einen 16-Stunden EH Kurs absolviert haben und Kriterien wie Verlässlichkeit und persönliche Eignung aufweisen mitwirken dürfen. Die Freischaltung von Nichtsanitätern wird von einigen Rettungsorganisationen schon praktiziert, wobei nachstehende Bedingungen eingehalten werden müssen:

  • erfolgreiche Absolvierung eines Erste Hilfe Kurses (mind. 16 Stunden)
    • vor längstens zwei Jahren
    • ODER: Reanimationsschulung innerhalb der letzten sechs Monate, bei maximal 4 Jahre zurĂĽck liegendem 16 Sunden EH-Kurs (mind. 1 Stunde, geĂĽbt und beherrscht inkl. AED);
  • Verlässlichkeit und persönlicher Eignung

 

(die im letzten Punkt genannten Erfordernisse gelten für Mitglieder/Mitarbeiter und ZDL von Sanitätsorganisationen als vorliegend)

 

Die vorstehenden Erfordernisse für Freischaltungen können auch als erfüllt angesehen werden, wenn im vorgegebenen Zeitraster (2 Jahre/4 Jahre) eine äquivalente Ausbildung/Reanimationsschulung im Zuge

  • der Ă„rzteausbildung / Studium der Humanmedizin bzw.
  • der Ausbildung zum gehobenen Dienst fĂĽr Gesundheits- und Krankenpflege

 

erfolgte, oder generell (ohne Zeitraster) bei

  • Arbeiten auf einer Notfallstation mit regelmäßiger Einbindung bei Reanimationen oder
  • aufrechter Zulassung als Ausbildner fĂĽr Erste Hilfe-Kurse oder
  • vergleichbaren Fällen.

 

Betreffend ZDL der Sanitätsorganisationen ist demgemäß (wie auch für andere in Ausbildung stehende Rettungssanitäter) die Freischaltung bereits nach Absolvierung des EH – Kurses möglich. Diese dürfen auch nach Ende des Zivildienstes bis zum Ablauf ihrer Zertifizierung als Rettungssanitäter als LEBENSRETTER tätig sein. Sollten sie nicht über Ihre Organisation registriert bleiben können oder wollen, ist Direktanmeldung über die LEBENSRETTER oder die MA70 möglich.

Die Teilnahme am System Lebensretter erfolgt weiterhin ausschließlich ehrenamtlich und auf eigene Verantwortung. Eine Vereinsmitgliedschaft ist damit nicht verbunden. Voraussetzung für die Anmeldung ist die Akzeptanz der AGB’s des Vereins LEBENSRETTER. Das Studium der FAQ’s auf der Website des Vereins oder auf der App wird dringend empfohlen. Es besteht für Lebensretter im Einsatz Unfallversicherungsschutz und eine Haftpflichtversicherung ( siehe die bei der Anmeldung einsehbare Polizze)

Wir brauchen Propaganda um neue Lebensretter zu gewinnen – nur mit ausreichender Flächendeckung erreicht das System optimale Effizienz.

Wir hoffen auf viele neue Lebensretter und wir danken all jenen, die schon bereit sind, Leben zu retten, wenn jede Sekunde zählt!

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